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WiYou . Wirtschaft und Du . Ausgabe 32016

Dein Engagement

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So wird die Überlegung

einer generellen Freistellung von Studienabbre­

cherinnen und Studienabbrechern vom Berufsschulunterricht von über

80 Prozent der Betriebe abgelehnt.

Auch die Idee,

separate Berufsschul­

klassen für Studienabbrecher/innen einzurichten, findet bei mehr als der

Hälfte der befragten Betriebe keinen Anklang. Allerdings bewerten immerhin

rund 30 Prozent diesen Ansatz als „gut“ oder „sehr gut“.

Ein Teil der Betriebe

hält dies anscheinend für ein geeignetes Instrument, um

die Attraktivität der dualen Berufsausbildung für Studienabbrecher/innen zu

erhöhen.

Dagegen hat eine weitere Befragung des BIBB

in Kooperation mit

der Universität Maastricht unter Studierenden verdeutlicht, dass für die

Mehrheit von ihnen im Falle eines Wechsels von der Hochschule in die duale

Berufsausbildung die Frage eines gesonderten oder gänzlich wegfallenden

Berufsschulunterrichts kaum von Belang ist und auch nicht dazu beiträgt, die

Attraktivität einer dualen Berufsausbildung zu steigern.

Durchwachsen fällt das Votum der Unternehmen

innerhalb der Betriebs­

befragung bei der Frage aus, die Ausbildungszeit für Studienabbrecher/innen

über das derzeit geltende Maß hinaus weiter zu verkürzen. Rund die Hälfte

der befragten Betriebe spricht sich dagegen aus; rund ein Drittel würde eine

solche Sonderregelung begrüßen. Das Berufsbildungsgesetz eröffnet bereits

jetzt die Möglichkeit, dass Jugendliche mit Fachhochschulreife oder Abitur ihre

Ausbildungszeit um zwölf Monate verkürzen können. (em)

Vom Studi

zum Azubi

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Betriebe stehen der Ausbildung von jungen Erwachsenen, die ihr Studium

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nicht zu Ende geführt haben, aufgeschlossen gegenüber. Ungeachtet

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dieser positiven Einstellung hält aber eine große Mehrheit der Betriebe

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wenig von besonderen Ausbildungsregelungen und modellen für

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Studienabbrecher/innen.Dies sind Ergebnisse einer mit dem

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ReferenzBetriebsSystem (RBS) durchgeführten Betriebsbefragung des

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Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB), an der sich rund

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570 Ausbildungsbetriebe beteiligt haben.

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Ziel ist,

die Berufswahlentscheidung der Schüler besser abzusichern, früher

und flächendeckender zu beraten und somit auch die Quote der Ausbildungs­

abbrecher zu verringern.

Die Berufsberater der Arbeitsagenturen

kommen bisher auch schon an alle

Schulen, können sich aber in Zukunft mehr Zeit für die Beratungsgespräche

nehmen. Ab der 8. Klasse werden die Gespräche mit dem Berufsberater ver­

pflichtend. Momentan sind 135 Berufsberater in Thüringen unterwegs, also

etwa einer für drei Schulen.

Auch soll es an allen Schulen eigene Räume zur Berufsorientierung geben –

was sicher nicht nur die Schüler, sondern auch die Berufsorientierungs­

koordinatoren unter den Lehrern freuen wird, die sich bisher oft nur mit ei­

nem „Schwarzen Brett“ begnügen müssen.

Außerdem soll die Information der Eltern

über berufskundliche Angebote

verstärkt werden, zum Beispiel mit Berufsinfoveranstaltungen für Eltern von

Schülern ab Klasse 8. (jw)

Bildungsministerium

und Arbeitsagentur

optimieren

Berufsorientierung

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Ein Vertrag mit weitreichenden Folgen wurde am 29. April in Gera

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unterzeichnet: Bei der Berufsorientierung für Schüler in Thüringen

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arbeiten die Arbeitsagenturen und das Bildungsministerium künftig noch

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enger zusammen.

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Kay Senius von der Arbeitsagentur und Gabi Ohler

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vom Bildungsministerium mit ihrem Kooperationsvertrag

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Foto: auremar/fotolia, WiYou