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WiYou . Wirtschaft und Du . Ausgabe 32016

Foto: HWK, DOC RABE Media/fotolia

Dein Engagement

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AC statt NC

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Immer mehr Studierende immatrikulieren sich lieber an privaten als an

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öffentlichen Hochschulen, so das Ergebnis eines aktuellen Berichts

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des Statistischen Bundesamts. Im Mai beginnt die Bewerbungshochphase

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für das Wintersemester 2015/16. Statt eines Numerus Clausus (NC)

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müssen sich Bewerber an privaten Hochschulen im AssessmentCenter (AC)

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beweisen. Was erwartet die Studienanfänger bei den Zulassungstests?

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Während an den öffentlichen Hochschulen bei zulassungsbeschränkten

Studiengängen meist die Abiturnote als Numerus Clausus (NC) über die

Zulassung entscheidet, stellen private Hochschulen über AssessmentCenter

(AC) und Zulassungstests die Studierfähigkeit ihrer Bewerber sicher.

Wie so

etwas aussehen kann? An der IUBH in Bad Honnef beispielsweise startet der

sogenannte Assessment Day um 8.45 Uhr. Nach der Begrüßung gibt’s eine

Führung, dann wird’s ernst: Die schriftlichen Prüfungen beginnen um 9.45 Uhr

und dauern drei Stunden. Sie setzen sich aus MultipleChoiceAufgaben und

offenen Fragen zusammen. Es werden Grundkenntnisse in Mathematik und

Englisch geprüft. Nachdem die Teilnehmenden die schriftlichen Tests hinter

sich gebracht haben, gibt es in der Mensa ein Mittagessen – und die Mög­

lichkeit, die Atmosphäre an der Hochschule und einige der Studierenden ken­

nenzulernen. Im anschließenden Gespräch mit dem Studienberater werden

offene Fragen geklärt, bevor ab 14 Uhr auf Englisch die 20minütigen Einzel­

interviews mit den Dozenten stattfinden.

„Am Assessment Day sollen sich die Teilnehmenden mit sich selbst – also ih­

rer Motivation, ihren Stärken und Wünschen – sowie mit ihrer künftigen

Branche auseinandersetzen.

Dies gilt es, in der mündlichen Prüfung auf Eng­

lisch überzeugend rüberzubringen. Dabei sind auch Erscheinungsbild und

Auftreten wichtige Auswahlkriterien“, erklärt Tim Kaltenborn. „Beim Bewer­

bungsprozess zu unseren dualen Studiengängen übernehmen wir zusätzlich

die Rolle eines Recruiters: Die Bewerber müssen zeigen, dass sie die entspre­

chenden Kompetenzen mitbringen, um einen Praxisplatz in einem Unterneh­

men zu bekommen.“ Die Zulassungsprüfungen für das duale Studium an der

IUBH setzen sich ebenfalls aus einem schriftlichen und einemmündlichen Test

zusammen. Allerdings finden diese in Einzelterminen statt. Die geringen Ab­

bruchquoten zeigen, dass die Assessment Days an der IUBH erfolgreich sind:

Nur fünf Prozent der Studierenden haben ihr Bachelorstudium 2015 ohne

Abschluss aufgegeben, im dualen Studium brechen 18 Prozent vorzeitig ab,

an den staatlichen Hochschulen sind es im Bachelorstudium 28 Prozent. (em)

Auf einer Stufe

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stehen jetzt ganz offiziell der „Geprüfte Betriebswirt (HwO)“ und

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der MasterAbschluss. Führungskräfte in modernen Handwerksbetrieben

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müssen strategisch denken, planen und handeln, um mittelund

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langfristige Unternehmensziele zu erreichen.

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Die neu geregelte bundeseinheitliche Aufstiegsfortbildung „Geprüfter

Betriebswirt nach der Handwerksordnung (HwO)“

bereitet darauf vor und

wurde auf Grund der Hochwertigkeit und Qualität jetzt im Deutschen Quali­

fikationsrahmen (DQR) der Stufe 7 zugeordnet, damit ist sie gleichwertig mit

dem MasterAbschluss der akademischen Bildung.

„Das ist ein großer Schritt auf demWeg zur Gleichwertigkeit von beruflicher

und akademischer Bildung.

Damit steht erstmalig eine Aufstiegsqualifikation,

die nach der Handwerksordnung geregelt ist, auf einer Stufe mit demMaster­

Abschluss“, so Manuela Glühmann, Geschäftsführerin Bildung der HWK Süd­

thüringen.

Neben theoretischem Fachwissen wird ein enger Bezug zu den Problem­

stellungen des Arbeitsalltages in kleinen und mittleren Unternehmen gebo­

ten.

Diese Kenntnisse können berufliche Perspektiven eröffnen, die bislang

nur mit einer akademischen Ausbildung erreichbar waren. Die Fortbildung

"Geprüfter Betriebswirt (HwO)" bietet Unternehmern, die ihre strategischen

Kompetenzen ausbauen wollen, Handwerkern, die mit einem eigenen

Unternehmen durchstarten möchten, sowie Angestellten und Fachkräften, die

Führungsverantwortung anstreben, einen Qualifikationsschub.

Die Aufstiegsfortbildung zum „Geprüfter Betriebswirt nach der Handwerks­

ordnung"

richtet sich an Handwerksmeister, Führungskräfte und mitarbeiten­

de Unternehmerfrauen. Zugelassen sind auch Teilnehmer mit einer

Fortbildung zum Fachwirt oder Fachkaufmann oder einer vergleichbaren kauf­

männischen Fortbildungsprüfung. (em)